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Kapitalanlage der Versicherten
Die PK-Kommission legt die Gelder der Versicherten
gemäss Anlageverordnung an
Das Vermögen der Versicherten wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angelegt. In der Anlageverordnung werden die Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festgelegt, die für die Bewirtschaftung des Vermögens zu beachten sind.
Investitionen in Aktien und Obligationen werden grundsätzlich in passiv-indexierten Fonds über zwei Schweizer Banken getätigt. Zudem wird in direkte Immobilien im Raum Thun investiert. Die Bewirtschaftung der rund 120 Wohnungen wurde dem Amt für Stadtliegenschaften Thun übertragen.
Weitere Informationen zur Anlagestrategie etc. finden Sie hier in der Anlageverordnung.
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