Der Austritt aus der Städtischen Pensionskasse Thun erfolgt mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Austrittsleistung wird an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen.
Sie haben das Recht, zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum Pensionskassen-Gelder vorzubeziehen oder zu verpfänden. Am Besten rufen Sie uns an!