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Vorbezug Wohneigentum

Sie haben das Recht, zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum Pensionskassen-Gelder vorzubeziehen oder zu verpfänden. Am Besten rufen Sie uns an!


Zum Erstellen oder dem Kauf von Wohneigentum, für Amortisation von Hypotheken, Erwerb von Anteilscheinen oder für Renovationen von selbstbewohntem Wohneigentum (Hauptwohnsitz) kann Altersguthaben vorbezogen oder verpfändet werden. Der maximal mögliche Vorbezug für Wohneigentum ist dem Vorsorgeausweis zu entnehmen. Ein Vorbezug kann alle 5 Jahre vorgenommen werden und muss mindestens CHF 20‘000 betragen.


Wurden private Einkäufe getätigt, können diese innerhalb von 3 Jahren nicht als Vorbezug für Wohneigentum vorbezogen werden. Bei jedem Kapitalbezug innert drei Jahren nach dem Einkauf kann die Steuerverwaltung den getätigten Einkauf beim steuerbaren Einkommen wieder anrechnen.


Sofern Sie einen Kapitalbezug für Wohneigentum planen, bitten wir Sie uns anzurufen, damit wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können.

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