Städtische Pensionskasse Thun
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Das ordentliche Pensionierungsalter (Referenzalter) liegt bei Alter 65.
Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab Alter 60 möglich.
Vorzeitig Pensionierte können eine AHV-Überbrückungsrente beantragen.
Bis zu 50 % des Altersguthabens kann als Kapital statt Rente bezogen werden.
Hinterbliebene haben Anrecht auf eine Ehegattenrente bzw. Lebenspartnerrente.
Das Treffen findet in der Regel einmal jährlich statt.
Die Kasse leistet Waisen- / Kinderrenten bis mindestens Alter 18.
Bei Teil- oder Vollinvalidität hat die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente.