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Pensionierung / Rentner

Ordentliche Pensionierung

Das ordentliche Pensionierungsalter (Referenzalter) liegt bei Alter 65.

Vorzeitige Pensionierung

Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab Alter 60 möglich.

AHV-Überbrückungsrente

Vorzeitig Pensionierte können eine AHV-Überbrückungsrente beantragen.

Kapitalbezug bei Pensionierung

Bis zu 50 % des Altersguthabens kann als Kapital statt Rente bezogen werden.

Ehegatten- / Lebenspartnerrente

Hinterbliebene haben Anrecht auf eine Ehegattenrente bzw. Lebenspartnerrente.

Pensionierten-Treffen

Das Treffen findet in der Regel einmal jährlich statt.

Waisen- / Kinderrente

Die Kasse leistet Waisen- / Kinderrenten bis mindestens Alter 18. 

Invalidenrente

Bei Teil- oder Vollinvalidität hat die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente.

Kontakt

Städtische Pensionskasse Thun
c/o ECOVOR Vorsorgedienstleistungen AG
Effingerstrasse 14
Postfach
3001 Bern

​​

Tel: 031 380 51 51

​E-Mail: info@ecovor.ch

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