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Pensionierung / Rentner
Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter (Referenzalter) liegt bei Alter 65.
Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab Alter 60 möglich.
AHV-Überbrückungsrente
Vorzeitig Pensionierte können eine AHV-Überbrückungsrente beantragen.
Kapitalbezug bei Pensionierung
Bis zu 50 % des Altersguthabens kann als Kapital statt Rente bezogen werden.
Ehegatten- / Lebenspartnerrente
Hinterbliebene haben Anrecht auf eine Ehegattenrente bzw. Lebenspartnerrente.
Invalidenrente
Bei Teil- oder Vollinvalidität hat die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente.
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