top of page
Pensionierung / Rentner
Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter (Referenzalter) liegt bei Alter 65.
Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab Alter 60 möglich.
AHV-Überbrückungsrente
Vorzeitig Pensionierte können eine AHV-Überbrückungsrente beantragen.
Kapitalbezug bei Pensionierung
Bis zu 50 % des Altersguthabens kann als Kapital statt Rente bezogen werden.
Ehegatten- / Lebenspartnerrente
Hinterbliebene haben Anrecht auf eine Ehegattenrente bzw. Lebenspartnerrente.
Invalidenrente
Bei Teil- oder Vollinvalidität hat die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente.
Kontakt
Städtische Pensionskasse Thun
c/o ECOVOR Vorsorgedienstleistungen AG
Morgenstrasse 129
Postfach 566
3018 Bern
Tel: 031 380 51 51
E-Mail: info@ecovor.ch
© 2023 Städtische Pensionskasse Thun
RICHTLINIEN
bottom of page