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Vorzeitige Pensionierung

Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab Alter 60 möglich.


Bitte melden Sie sich rechtzeitig beim Personalamt und bei der Geschäftsstelle der Pensionskasse, um die Pensionierung vorzubereiten. Die vorzeitige Pensionierung erfolgt mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.


Erfolgt die vorzeitige Pensionierung auf Verlangen der versicherten Person, wird die Altersrente Alter 65 pro Jahr aufgrund Ihrer Lohnklasse lebenslänglich gekürzt. Die Kürzungstabelle sowie ein Berechnungsbeispiel finden Sie im Anhang II zur Personalvorsorgeverordnung.


Pensionierte mit Kindern bis Alter 18 oder in Ausbildung bis max. Alter 25 haben zudem einen Anspruch auf Alterskinderrente. Diese beträgt 20 % der laufenden Altersrente.

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