top of page
Waisen- / Kinderrente
Die Kasse leistet Waisen- / Kinderrenten bis mindestens Alter 18
Â
Hinterbliebene, Invalide und Altersrentner mit Kindern bis Alter 18 oder in Ausbildung bis max. Alter 25 haben einen Anspruch auf eine Waisen- / Kinderrente. Diese beträgt 20 % der versicherten oder laufenden Altersrente.
bottom of page