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Waisen- / Kinderrente

Die Kasse leistet Waisen- / Kinderrenten bis mindestens Alter 18

 

Hinterbliebene, Invalide und Altersrentner mit Kindern bis Alter 18 oder in Ausbildung bis max. Alter 25 haben einen Anspruch auf eine Waisen- / Kinderrente. Diese beträgt 20 % der versicherten oder laufenden Altersrente.

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