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AHV-Überbrückungsrente
Vorzeitig Pensionierte können eine AHV-Überbrückungsrente beantragen.
Die AHV-Überbrückungsrente wird bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rücktrittsalters monatlich ausbezahlt und beträgt maximal 95 % der maximalen AHV-Altersrente. Bei Teilpensum oder teilweiser Teilpensionierung wird die AHV-Überbrückungsrente gekürzt.
Ab dem Zeitpunkt des Bezugs der AHV-Altersrente wird die laufende Altersrente um die vorbezogenen AHV-Überbrückungsrenten lebenslänglich gekürzt.
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