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Kapitalbezug bei Pensionierung
Bis zu 50 % des Altersguthabens kann als Kapital statt Rente bezogen werden.
Das Gesuch dazu hat spätestens 6 Monate vor effektiver Pensionierung zu erfolgen. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Bei Verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden versicherten Person ist die Unterschrift des Partners/der Partnerin einzuholen und notariell beglaubigen zu lassen. Alternativ kann die Unterschrift mit Beglaubigung auch auf unserer Geschäftsstelle bei der ECOVOR in Bern erfolgen (auf Voranmeldung).
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