Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter (Referenzalter) liegt bei Alter 65.
Gemäss Personalvorsorgereglement haben Frauen und Männer mit dem 65. Altersjahr das ordentliche Rücktrittsalter erreicht. Die Versicherten haben Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente. Die Höhe der ordentlichen Altersrente ist auf dem persönlichen Vorsorgeausweis ersichtlich.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig beim Personalamt und bei der Geschäftsstelle der Pensionskasse, um die Pensionierung vorzubereiten. Die Pensionierung erfolgt mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In der Pensionskasse sind keine bestimmten Fristen einzuhalten, ausser wenn ein Kapitalbezug geplant ist (Anmeldefrist mindestens 6 Monate/siehe auch Kapitel «Kapitalbezug bei Pensionierung).
Pensionierte mit Kindern bis Alter 18 oder in Ausbildung bis max. Alter 25 haben zudem einen Anspruch auf Alterskinderrente. Diese beträgt 20 % der laufenden Altersrente.