top of page

Freiwilliger Einkauf

Ein freiwilliger Einkauf ist i.d.R. jederzeit möglich.


Besteht ein Einkaufspotenzial, können die Altersleistungen durch freiwillige Einkäufe erhöht werden. Der maximal mögliche Einkauf kann dem Vorsorgeausweis entnommen werden.

Für einen freiwilligen Einkauf muss pro Kalenderjahr zuerst eine Einkaufserklärung ausgefüllt und unterschrieben werden. Je nach Deklaration kann dies den maximal möglichen Einkauf reduzieren. Die Einkaufserklärung finden Sie hier.


Wichtige Hinweise zum freiwilligen Einkauf:


  • Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge für Wohneigentum vollständig zurückbezahlt wurden.

  • Einkäufe, welche aus dem Privatvermögen getätigt wurden, können in der Steuererklärung beim steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

  • Leistungen aus Einkäufen dürfen in den nächsten drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden. Bei jedem Kapitalbezug innert drei Jahren nach dem Einkauf kann die Steuerverwaltung den getätigten Einkauf beim steuerbaren Einkommen wieder anrechnen.

  • Bitte beschränken Sie die Anzahl Einkäufe wenn möglich auf maximal zwei pro Jahr.

bottom of page