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Beiträge

Die versicherte Person und der Arbeitgeber leisten Risiko- und Sparbeiträge


Die Beiträge werden in Prozent vom versicherten Verdienst berechnet. Dieser entspricht dem Jahreslohn abzüglich eines Koordinationsabzugs. Der Vorsorgeplan ist für alle Versicherten gleich, es bestehen keine Wahlmöglichkeiten. Die Beitragsskala finden Sie im Vorsorgereglement Art. 13.


Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres leisten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Sparbeiträge für die Altersvorsorge. Die Sparbeiträge sind nach Alter abgestuft und werden dem Altersguthaben gutgeschrieben. Die PK-Kommission beschliesst jährlich über die Höhe der Verzinsung des Altersguthabens.


Die Risikobeiträge werden für die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität verwendet und sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres zu leisten.

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