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Lebenspartner

Unverheiratete Versicherte können ihren Lebenspartner in unserer Pensionskasse begünstigen


Begünstigt werden kann der Lebenspartner / die Lebenspartnerin, sofern gewisse Bedingungen wie z.B. mindestens 5 Jahre gemeinsamer Haushalt erfüllt sind. Damit werden von uns im Todesfall die gleichen Leistungen wie bei einer Ehegattenrente erbracht.

Die Lebenspartnerschaft muss zu Lebzeiten mit dem Partnerschaftsvertrag der Städtischen Pensionskasse Thun gemeldet worden sein. Der Partnerschaftsvertrag mit dem Merkblatt finden Sie hier.

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