Austritt
Der Austritt aus der Städtischen Pensionskasse Thun erfolgt mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Austrittsleistung wird an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen.
Der Austritt aus der Städtischen Pensionskasse Thun erfolgt mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem angeschlossenen Arbeitgeber. Ab dem 25. Altersjahr besteht Anspruch auf eine Austrittsleistung. Bei einem Austritt nach Erreichen des 60. Altersjahres ist eine Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto nur möglich, sofern die versicherte Person auf Stellensuche und bei der Arbeitslosenkasse angemeldet ist. Bitte senden Sie uns die Angaben der Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers.
Wird das Arbeitsverhältnis eines Versicherten nach dem vollendeten 58. Altersjahr vom Arbeitgeber aufgelöst, kann die versicherte Person innerhalb von drei Monaten nach Austritt die Weiterführung der Vorsorge höchstens im bisherigen Umfang verlangen. Die Beiträge sind vollständig von der versicherten Person zu übernehmen.
Eine vollständige oder teilweise Alterspensionierung ist frühestens ab dem 60. Altersjahr möglich. Für die ordentliche Pensionierung gilt für alle versicherten Personen das vollendete 65. Altersjahr.