Eintritt
Mit dem Eintritt sind die Versicherten gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert.
Obligatorisch in die Städtische Pensionskasse Thun wird aufgenommen wer das 17. Altersjahr überschritten hat und dessen Jahreslohn die BVG-Eintrittsschwelle (im Jahr 2023 CHF 22‘050) übersteigt.
Nicht obligatorisch versichert ist:
Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis von höchsten drei Monate steht.
Wer nebenberuflich tätig ist und bereits anderweitig für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit mindestens im Rahmen des BVG versichert ist oder hauptberuflich eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt.
Wer zu mindestens 70% im Sinne des IVG invalid ist.
Einen freiwilligen Beitritt bei einem Jahreslohn unter dem BVG-Mindestbetrag ist möglich. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Arbeitgebers.
Mit dem Eintritt sind die Versicherten gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert.
Betreffend Überweisung der Vorsorgegelder von der vorherigen Pensionskasse oder dem Freizügigkeitskonto beachten Sie bitte folgendes Merkblatt.